Verfassungsgerichtshof verhandelt über Organstreitverfahren im Zusammenhang mit dem "Maßnahmenpaket zu den Bereichen Sicherheit, Migration und Prävention"
Am Dienstag, den 10. November 2026, 14:30 Uhr, verhandelt der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen über ein Organstreitverfahren der Fraktion der SPD im Landtag Nordrhein-Westfalen gegen die Landesregierung Nordrhein-Westfalen im Zusammenhang mit dem "Maßnahmenpaket zu den Bereichen Sicherheit, Migration und Prävention". Die Verhandlung wird im Gebäude des Oberverwaltungsgerichts (Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster) stattfinden.
Die Antragstellerin macht geltend, die Landesregierung habe das Recht des Landtags auf Unterrichtung verletzt. Die Landesregierung habe spätestens nach dem Beschluss in der Kabinettsitzung am 10. September 2024 den Landtag umfassend und schriftlich über das Paket sowie einzelne Elemente hieraus unterrichten müssen.
Die Landesregierung tritt dem Antragsbegehren im Wesentlichen mit der Begründung entgegen, es habe schon keine Pflicht zur Unterrichtung bestanden. Ungeachtet dessen sei eine ordnungsgemäße Unterrichtung durch die Rede des Ministerpräsidenten in der Landtagssitzung am 11. September 2024 erfolgt.
Eine Entscheidung wird in dem Verhandlungstermin am 10. November 2026 noch nicht ergehen, sondern in einem erst noch anzuberaumenden Termin verkündet werden.
Für interessierte Bürger, die an der Verhandlung teilnehmen wollen, wird es keine Platzreservierung geben. Sitzplätze werden im Rahmen des verfügbaren Platzangebots nach der Reihenfolge des Eintreffens vergeben.
Hinweise für Medienvertreter
Für Medienvertreter stehen reservierte Sitzplätze zur Verfügung. Sie werden gebeten, sich unter Vorlage einer Kopie des Presseausweises oder einer Arbeitgeberbestätigung in der Zeit vom 22. Oktober 2026, 12:00 Uhr, bis zum 3. November 2026, 12:00 Uhr, bei der Pressestelle des Verfassungsgerichtshofs per E-Mail (pressestelle@verfgh.nrw.de) unter Angabe einer E-Mail-Adresse anzumelden und mitzuteilen, ob Fernseh-, Foto- oder Rundfunkaufnahmen geplant sind. Die Anträge werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Nicht eingenommene Sitzplätze können an andere Medienvertreter vergeben werden.
Hinweis zu den Eingangskontrollen
Beim Betreten des Gerichtsgebäudes findet eine Ausweis-, Personen- und Gepäckkontrolle statt. Dadurch kann es zu Wartezeiten kommen. Bitte richten Sie Ihre Ankunft so ein, dass Sie trotz evtl. Verzögerungen pünktlich zum Gerichtstermin erscheinen können.
Foto- und Fernsehaufnahmen
Foto-, Film- und Tonaufnahmen sind grundsätzlich zulässig bis zum Beginn der Feststellung der Anwesenheit der Verfahrensbeteiligten durch die Präsidentin.
Aktenzeichen: VerfGH 16/25